====== DREIBUND ====== 1882\\ - von [[Bismarck]] initiierter und ausgehandelter, französisch abgefaßter Vertrag souveräner [[Staat#Staaten]]\\ - alle fünf Jahre verlängert, zuletzt 1912\\ - Defensivbündnis der deutschen, österreichisch-ungarischen und italienischen Monarchien zur Abwehr eines oder mehrerer Feinde\\ - acht §§ ===== Dreibund-Vertrag ===== __Präambel__: die defensive Grundausrichtung soll der Sicherheit und inneren Entwicklung der Paktschließenden dienen und die [[Monarchie#Monarchien]] sichern\\ § 1: gegenseitige Konsultationen sollen nach jeweils eigener Maßgabe die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen verbessern\\ § 2: gegenseitige Versicherung, daß bei einem französischen Angriff einander geholfen würde\\ § 3: der //casus foederis// (Bündnisfall) trete auch ein, wenn ein oder zwei der vertragschließenden Staaten von zwei oder mehreren Staaten angegriffen werden würden\\ § 4: sollte einer der Partner aufgrund einer sicherheitspolitischen Beeinträchtigung durch einen [[andere#anderen]] [[selbst]] angreifen, so versichert der oder die Partner wohlwollende [[Neutralität]] zu \\ § 5: man wolle gemeinsame Manöver abhalten; ein separater Waffenstillstand oder Friedensschluß sei nicht ohne Einverständnis der Paktschließenden möglich\\ § 6: Geheimhaltung darüber, daß der Vertrag existiere und darüber, was er beinhalte (wurde 1883 durch [[Mancini]] gelüftet)\\ § 7: der Vertrag soll fünf Jahre gelten\\ § 8: Ratifikation (Erklärung der völkerrechtlichen Verbindlichkeit) und Unterschriften der Beteiligten __Zusatzprotokoll__: der Vertrag richtet sich in keinem Fall gegen [[England]]