====== DREIKLASSENWAHLRECHT ====== - in [[Preußen]] gültiges und nach der Steuerleistung gestaffeltes Wahlrecht, das drei Wahlklassen festlegte * Wahlklasse I: diejenigen, die ein Drittel der Steuerleistung in einem Wahlbezirk aufbrachten * Wahlklasse II: diejenigen, die das zweite Drittel einer Steuerleistung in einem Wahlbezirk aufbrachten * Wahlklasse III: diejenigen, die das dritte Drittel aufbrachten Erklärung an einem Beispiel:\\ Ein Wahlkreis hat 1000000 Thaler Steuern erbracht. Das bedeutet für die drei Wahlklassen jeweils 333333 Thaler. Jetzt wurde eine Liste erstellt, an der Spitze stand derjenige, der die meisten [[Steuern]] gezahlt hatte, dann der zweite... Die Wahlklasse galt als gefüllt, wenn der Dritteil erreicht worden war. Danach wurde die zweite Wahlklasse gefüllt. Die Listen waren nicht öffentlich.\\ - die Stimmen wurden jeweils in den Klassen gezählt und mit einem Dritteil gewertet;\\ - ein widersinnigeres, elenderes [[Wahlgesetz]] ist nicht in irgendeinem Staate ausgedacht worden; ein Wahlgesetz, das Zusammengehöriges auseinanderreißt und Leute zusammenwürfelt, die nichts miteinander zu tun haben und in jeder [[Kommune]] mit anderen Maßen mißt ([[Bismarck]])