====== DUMA ====== slawische [[Form]] der [[Partizipation]] des (besitzenden) Bürgers * Stadtduma: städtisches Parlament; Selbstverwaltung ohne zarischen Einfluß → seit 1785 * Staatsduma: seit 1905 mit dem [[Recht]] der Legislative, das vom Zaren mit Hilfe des § 87 (Notverordnungsparagraph) der [[Verfassung]] von 1906 gebrochen werden konnte (Veto-Recht des Zaren) - der Zar gab am 19.8.1905 bekannt, unter Beibehaltung des Grundgesetzes über die autokratische [[Macht]], habe er beschlossen, gewählte Vertreter aus [[Rußland]] aufzufordern, eine dauerhafte und aktive [[Rolle]] bei der [[Gesetzgebung]] zu spielen\\ - die Mitglieder der Duma sollten zuerst, bis Dezember 1905, aus sechs Wahlmännern der verschiedenen Klassen geheim gewählt werden: * zwei Großgrundbesitzer, * zwei [[Bürger]], * ein Bauer, * ein Arbeiter → Kandidaten wurden durch [[Wahl]], die an [[Besitz]] gekoppelt war, ermittelt, z.B. waren in St. Petersburg nur 6,33%, 95 000 Menschen, wahlberechtigt\\ - im Dezember erweiterte der Zar die Wahlberechtigten für die Dumawahlen auf Hauseigentümer, Händler, Beamte, Eisenbahner\\ - nach Machtergreifung der [[Bolschewiki]] aufgelöst