====== EGOWiG ====== 1968\\ Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz\\ - zu diesem [[Gesetz]] fand keine Aussprache im Bundestag statt, weil sich niemand dafür interessierte; das Gesetz schien bedeutungslos, doch es veränderte den Blickwinkel auf vieles\\ ===== Inhalt ===== Wenn dem Gehilfen kein eigener Mordvorsatz nachgewiesen werden kann, verjährt seine Tat nach fünfzehn Jahren. ===== Bedeutung ===== - alle Taten während der [[Nationalsozialismus#ns]]-[[Zeit]] wurden somit rückwirkend zum 8. Mai 1960 als verjährt erklärt und Tausende von Ermittlungsverfahren mußten eingestellt werden