====== EIGENTUM ====== - rechtliche [[Herrschaft]] über etwas;\\ - rechtmäßiger [[Besitz]], das notwendig ist, damit jeder nach Maßgabe seiner [[Individualität]] dem Kulturzweck zu leben vermag, wozu ihm die [[Gesellschaft]] mittels Gesetzen verhelfen muß\\ - Eigentum ist in den positiven Freiheitsbegriff eingebunden, d.i. etwas anderes als die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, und von der Gesellschaft her zu denken: //Sichert mithin das wahre positive Recht die wahre positive Freiheit, so sichert es den besitz der [[Mittel]] für die kulturmäßige individuelle Entwicklung durch öffentliche Zuteilung und Assekuranz der [[Güter]], welche für diese Entwicklung erforderlich sind.//\\ - jedes Eigentum ist ein [[Lehen]] der Staatsgesellschaft, was nach dem Tode des Besitzers an jene zurückfällt, Vererbung ist nach sittlichen Maßstäben auszuschließen ([[Fröbel#Julius Fröbel]])\\ - besitzt Sozialbindung: Zwar darf der [[Staat]] im Rahmen des göttlichen und natürlichen Rechts bestimmen, was der Eigentümer mit seinem Eigentum darf und was nicht, aber das naturgegebene Recht auf Eigentum muß immer unberührt bleiben. ([[Gundlach]])\\ - seine Begründung ist moralisch eine Frage der austeilenden und an Gesetze gebundenen [[Gerechtigkeit]] und zudem eine Frage der Verteilung (Distribution), nicht aber der Herstellung (Produktion), so daß Eigentum als Privateigentum begründbar ist, aber gegen angemessene Entschädigung enteignet werden darf, sofern die Allgemeinheit das private Eigentum im Sinne eines Nutzens für die Allgemeinheit besser verwenden könnte ([[Mill]])\\ - Der erste, der ein Stück Land umzäunte und sich erkühnte zu sagen, dies gehört mir, und einfältige Leute antraf, die es ihm glaubten, war der eigentliche Begründer der [[Gesellschaft]]. - Eigentum ist legitimiert durch die dafür aufgewandte [[Arbeit]]. ([[Rousseau]])\\ - Ausfluß staatlicher Gewalt und kein Diebstahl, denn Diebstahl bedeutet, daß zuvor jemand rechtmäßig Eigentümer gewesen sein muß: Das [[Privateigentum]] lebt von der [[Gnade]] des Rechts. Nur im Rechte hat es seine Gewähr - Besitz ist ja noch nicht Eigentum, es wird erst 'das Meinige' durch Zustimmung des Rechts. ([[Stirner]]) ===== bonitarisches Eigentum ===== - [[Begriff]] des römischen [[Recht]]s\\ - auch prätorisches Eigentum\\ - während das quiritische Eigentum nur durch formale Akte - //mancipatio// - entstehen konnte, so war dies in [[Zeit]]en wachsender Mengen nicht mehr möglich\\ - mancher Verkäufer forderte [[Sklave]]n zurück, weil diese nicht vom neuen Eigentümer manicipiert - mit Handschlag aufgenommen - wurden; dieser formale Akt war in Zeiten wachsender Sklavenzahlen nicht mehr [[möglich]], so daß die Prätoren hier die neuen Eigentümer schützten, indem sie den quiritischen Eigentumshandel als gleichberechtigt mit dem einfachen Verkaufs behandelten → daraus entstand das Recht der Willkür über eine Sache, die Eigentum war, das Recht des Privateigentums, die //ius utendi et abutendi//, die als [[Faktum#Fakt]] letztlich auch auf die [[Gewohnheit]] des Ergreifens von Gelegenheiten - Eigentumserwerb der [[Okkupation]] - beruht\\ ===== Entwicklung des Begriffs ===== - Stufe der Wildheit\\ * ohne Kenntnis des Feuers, ohne [[Sprache]], ohne Waffen, also Früchte, dann Keule, Töpferei, [[Pfeil]] und Bogen und so gemeinschaftliches Eigentum, doch die entstehenden Häuser gehörten den jeweiligen [[Familie#Familien]] * die [[Institution]] der [[Gens]] verteilte das Vermögen der Verstorbenen unter die Gentilgenossen - Differenzierung: die Kinder nahmen von der Mutter, nicht vom Vater - Stufe der Barbarei\\ * über Töpferei, Fingerweben, mehlhaltige Speisung, [[Hieroglyphe#Hieroglyphen]], Sprache * Verteilung des Erbgutes unter agnatischem [[Gesichtspunkt]], wobei die übrigen Gentilen ausgeschlossen bleiben * in der späteren Barbarei wurde ein Teil des gemeinschaftlichen Landes für Verwaltungszwecke abgetrennt, ein weiterer für religiöse [[Zweck#Zwecke]], dann immer weiter unter den einzelnen Gentes-Mitgliedern * in der späten [[Phase]] wurde allmählich die matriarchalisch strukturierte Gens-Familie zugunsten einer patriarchalischen Familie hebräischen Typs ersetzt → [[Privatbesitz]] mit Einzelrechten - Stufe der Identifizierung mit dem Boden; das Familienoberhaupt wurde zum [[Zentrum]] der [[Akkumulation]], imgleichen hatte die Monogamie ihre Bedeutung als Sicherheit der Vaterschaft\\ - letzte Stufe: Teilung in [[Staat#Staats]]- und Individualbesitz;\\ - jeder hat das persönliche Eigentumsrecht auf den Ertrag seiner [[Arbeit]]\\ - Grundlage des Rechts, der [[Gerechtigkeit]]\\ - Hauptgrund für das Einsetzen einer bürgerlichen [[Regierung]] ([[Locke]])\\ ===== geistiges Eigentum ===== - wissenschaftlich höchst bedenklicher [[Ausdruck]]\\ - eine populäre und präjudizierliche Zusammenfassung mehrerer sehr verschiedenartiger [[Ding#Dinge]], für die es im [[allgemein#Allgemeinen]] keinen [[andere#anderen]] Ausdruck gibt ([[Gerber]]) ===== quiritisches Eigentum ===== - das, was nur römische [[Bürger]] haben können und das durch römische Gesetze geschützt wird\\ - wer nachts stahl, wurde mit dem [[Tod]]e gestraft – bedeutete: Pluto geopfert -, imgleichen Brandschatzung und nächtliche Getreidemahd; tagsüber begangene Straftaten wurden nur mit hohen Geldstrafen geahndet\\ ===== Urstandslehre des Eigentums ===== **[[Wilhelm#Wilhelm von Occam]]**: Vor dem [[Sündenfall]] besaß der [[Mensch]] die freie Herrschaft, das entsprach seiner Stellung in der [[Schöpfung]]. Menschen und [[Engel]] herrschten auf der [[Erde]]. NMach dem Sündefall verlor der Mensch diese Herrschaft. [[Kraft]] seiner [[Intelligenz]] benutzte er die Gebrauchsbefugnis des Stärkeren, eine //potestas utendi//, mit der er sich zum Herrn der Welt, über Pflanzen und Tiere, machte. So entstand das Eigentum, eine Art von Sonderbenutzungsrecht von etwas Erworbenem: Ausgrenzung von Artgenossen durch gegenseitige Verabredung (der historische Prozeß!) und Zuweisung von Interessengebieten, die immer wieder neu errungen werden müssen. Gott duldet das, hat es aber nicht angeordnet.\\ Eigentum verpflichtet, denn es ist keine kreatürliche Grundausstattung des Menschen, also im Falle der [[Not]] (//casus necessitatis//) [[andere#anderer]] zu opfern bzw. es besteht das [[Recht]] (kreatürliches Gebrauchsrecht) dieser Verhungernden, sich bei den Eigentümern zu bedienen, um die von diesen errichteten Schranken wieder durchlässig zu machen und so das Menschengeschlecht näher zum Urzustand zu bringen.