====== EINEID ====== - [[Eid]] ohne jeden Gegenbeweis, daß der Beeidende ein freier [[Mann]] und keines Grundherrn Eigenmann sei → u.a. im [[Magdeburg#Magdeburger]] [[Recht]] geläufiges Rechtsmittel für Kaufleute, nicht für andere\\ - Kaufleute waren Gottesgerichten oder Zweikampfformen nicht unterworfen → [[Streit]]igkeiten wurde mit Hilfe des Eineids abbeholfen\\