====== EINVERLEIBUNG ====== - geht nicht notwendig auf eine Verbindung mit einem anderen Staatskörper, welche alle dessen öffentliche Institutionen auf das inkorporierte Gebiet überträgt, sondern bezeichnet auch, und zwar vorzugsweise das Wesentliche der Real-Union, die dauernde Vereinigung unter demselben [[Zepter]], also die Bestimmung des Nachfolgers unter dieselbe Sukzessionsregel