====== ERFOLGSHAFTUNG ====== - [[Prinzip]] der Verbrechensbekämpfung\\ - als [[Verbrechen]] galt nicht die Absicht – bösen [[Wille#Willen]] kann man nicht [[sehen]] -, sondern die [[Tat]], die erfolgte beziehungsweise erfolgreiche Tat, d.i. der äußerlich wahrnehmbare schädigende [[Erfolg]] des Verbrechers\\ - auch Anstiftung wurde nicht bestraft\\ - die absichtslos erfolgte Straftat wurde bestraft, denn die Tat tötete den [[Mann]] - [[Schuld#Schuldfrage]]? -, ABER es gab Ausnahmen, sogenannte Ungefährwerke