====== ERMÄCHTIGUNGSGESETZE ====== - erstmals von [[Stresemann]] 1923 eingesetzt, um kommunistische Erhebungen in Mitteldeutschland und den [[Hitler-Putsch]] niederzuwerfen → das [[Parlament]] nimmt sich für eine bestimmte Zeit aus der politischen [[Verantwortung]] und übergibt sie der Exekutive, [[Reichswehr]]\\ - ermächtigt [[Hitler]] mit den Stimmen des [[Reichstag#Reichstages]], Gegenstimmen nur durch die [[SPD]], auf vier Jahre, nach eigenem [[Wille#Willen]] zu schalten und zu walten: ab dem 24. März 1933\\ - spielen in sozialer [[Ordnung]] eine geringere [[Rolle]] als in privatwirtschaftlicher ([[Weber]])\\ __These__: Die Notverordnungen bedeuteten mehr [[Macht]] als das Ermächtigungsgesetz!