====== EXEMTION ====== - Unterordnung der Klöster unter die [[Herrschaft]] des [[König]]s → diese [[Politik]] wurde zum Beispiel von [[Otto#Otto III.]] betrieben\\ - die Loslösung aus dem Gerichtsverband und Zuerkennung eigener Gerichtsbarkeit → somit ursprünglich ein Reservatrecht des Kaisers\\ - jede Befreiung von der ordentlichen [[Gerichtsbarkeit]] und Zuerkennung eines besonderen Gerichtsstandes - vgl. [[Immunität]]\\ - im [[Mittelalter]] waren sehr viele Bistümer, Orden, Universitäten und fast alle Klöster eximiert\\ - im Laufe der Jahrhunderte wurden bislang reichunmittelbare Gebiete in exemtierte und somit der Botmäßigkeit des Landesherrn verwandelt