====== FEHDE ====== - rechtlich anerkannte [[Form]] der [[Rache]] bis in die Neuzeit\\ - mußte drei Tage zuvor in einem Fehdebrief den Betroffenen (Sippe, Stadt, Land) angezeigt werden\\ - wer die Fehde aussprach, mußte sein [[Lehen]], sein Bürgerrecht oder etwaige mit dem Befehdeten zusammenhängende Rechte zurückgeben, zahlte einen Abzugszins und war seiner Verpflichtungen ledig\\ - man will die gegnerische [[Sippe]] möglichst schwer schädigen, doch nicht ausrotten → Gewalttaten richteten sich zumeist gegen den besten [[Mann]] der gegnerischen Sippe\\ - auch Tötungen waren erlaubt und blieben ungebüßt \\ - wurden durch Sühnevertrag beigelegt, in dem eine Bußleistung – //compositio// - vereinbart wurde, wonach ein beidseitiger Friedensschwur – Urfehdeeid - geleistet wurde