====== FINANZPOLITIK ====== ===== archaische Finanzpolitik ===== __Ausgaben__: Heiligtümer/[[Kirche]]: wird durch Gläubige bezahlt\\ __stehendes Heer__: existiert nicht\\ __Bewaffnung__: [[Bürger]] tragen dafür [[selbst]] [[Verantwortung]]\\ __Besoldung der Staatsbeamten__: is nich\\ * [[König]] bezahlt Gefolgsleute aus [[Staat|Staatskasse]] * die [[Gastfreundschaft]] des diplomatischen [[Dienst|Dienstes]] mitsamt Gastgeschenken für Verfolgte, die der König aufnehmen mußte ==== Einnahmen ==== Das [[Volk]] stattete den König mit einem [[Krongut]] aus. Dieses geht nicht in persönlichen [[Besitz]] des Herrschers über, sondern wird von einem [[Fürst|Fürsten]] auf den nächsten übertragen. Die Einnahmen aus diesem [[Gut]] bildeten die Staatseinnahmen. ===== mittelalterliche Finanzpolitik ===== - es gab im [[Reich]] keine Stelle, an die regelmäßig Abgaben entrichtet wurden, wie dies in Frankreich oder [[Britannien]] der Fall war\\ - so errichteten die Territorialfürsten Kameramänner, [[Kämmerer]], die hier Einnahmen organisierten → bei den [[Wettiner#Wettinern]] war das seit 1336 erstmals der Fall\\ - der Finanzbedarf des Landgrafen wurde per Überweisung beziehungsweise Anweisung der Gläubiger an den beamten des Landes verwiesen, der den Schuldbetrag des Landgrafen zu begleichen hatte\\ ODER\\ - Pfandzuweisung eines [[Amt#Amtes]], bis der schuldige Betrag ausgezahlt wurde\\ - seit dem 9.Jahrhundert existieren systematische Auflistungen vom Einnahmesoll, //registrum dominorum marchionum Missnensium// ([[Meißen]]), sogenannte Örterungen\\ ==== Örterungen ==== * Bede – Einkunftszoll von Städten (//praecaria//), ein ratifizierter Grundzins, also in unterschiedlicher Höhe * Geld- und Naturalzins: Hacke-, Harz-, Herd-, [[Holz]]-, Knechtzins etc. * Gerichtseinnahmen der Ämter (//iudicium districtus//) * Zölle und Geleite des Transitverkehrs