====== FRIEDENTHAL ====== ===== Karl Friedrich Friedenthal ===== 1827-90\\ 1832 evangelisch getaufter jüdischer [[Jurist]], Landwirt und [[Politiker]]\\ - [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00443.html|nannte]] in seiner ersten [[Rede]] vor dem //Norddeutschen Reichstag// den § 21 (wurde später § 20) mit der Bestimmung der direkten, gleichen und geheimen [[Wahl]] zum gesetzgebenden [[Reichstag]] den wichtigsten Paragraphen des gesamten Verfassungsentwurfs der verbündeten Regierungen des //Norddeutschen Bundes//\\ - deutete die wichtigsten Verbindungslinien dieses Artikels zum Gesamtentwurf an: * im [[Volksstaat]] wird der Volkskraft die [[Möglichkeit]] gegeben, unmittelbar dem Staate und seinen Zwecken zu dienen, d.i. das [[Recht]], mit Selbstbestimmung die eigene [[Kraft]] für die Zwecke des Gemeinwesens einzusetzen; * mit dem Zusammenhang von Recht und Pflicht stellt sich die Frage, ob der Pflichterfüller auch stark genug sei, dieselbe zu erfüllen → Beschränkung tut not; * eine Ausdehnung der politischen Rechte (=Pflichten) für alle Staatsbürger würde eine Überbordung, somit Schwächung bewirken und * der zu schaffende Bundesstaat sei eine [[Enceinte]] für alle Partikulargewalten - kritisierte das Vorgehen der Liberalen, die ein sich notwendigerweise kreuzen müssendes Nebeneinander der Kräfte konstruieren wollen, kein Mit- und Ineinander; in diesem Sinne begriff er die Regierung als nichts GEGEN das Volk Seiendes, sondern als einen //organisierten Faktor des Volkes//\\ - [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00676.html|bezeichnete]] den [[Akt]] der Budgetierung als einen der Verwaltung, nicht der Gesetzgebung und die Teilnahme der Volksvertretung für einen Akt der Selbstverwaltung des Volkes an der höchsten Sphäre der Verwaltung des Ganzen → hielt die linksliberale Auffassung des Budgetrechts als Hoheitsrecht der Volksvertretung für falsch, als Abstraktion aus englischen Verhältnissen, die auf Deutschland nicht paßten, denn in [[England]] sei das [[Budgetrecht]] aus dem ständischen [[Prinzip]] der englischen [[Verfassung]] erwachsen, die jedem [[Stand]] sozusagen Privatrechte zuwies, was aber auf [[Deutschland]] und seinen modernen Volksstaat nicht zuträfe\\ - trat für die voranschlägliche jährliche Aufnahme der Einnahmen in das Budget (zur Kenntnisnahme des Reichstags), wie [[Bethusy-Huc]] sie gefordert hatte, ein\\ - die Stabilität der Heeresfinanzierung sollte dem Belieben der Volksvertretung entzogen werden, denn das Heer muß in das Staatsganze eingewoben werden und nicht außerhalb desselben stehen