====== FRONUNG ====== - ersetzte seit der [[Karolinger]]zeit zunehmend die [[Pfandnahme#außergerichtliche Pfandnahme]]\\ - trat ebenfalls an die Stelle der [[Friedlosigkeit]]\\ - das Vermögen des Verurteilten wurde vom [[Richter]] kraft seiner [[Bann]]gewalt beschlagnahmt und nach einer Frist – zumeist [[Jahr und Tag]]: ein Jahr, sechs Wochen und drei Tage -, die dem Schuldner zum Auslösen zur Verfügung stand, verkauft\\ - vom Kauferlös wurde der Gläubiger befriedigt, der Restbetrag fiel an den [[Fiskus]]