====== FÜRSTENRECHT ====== - ruht auf der Übertragung staatlicher [[Recht]]e beziehungsweise Befugnisse durch den [[König]], die mit [[Eigentum]] und [[Beneficium]] verbunden waren\\ - vornehmlich Gerichts[[gewalt]], [[Heer]]gewalt und Erhebung von Einkünften verschiedener Art → Ausbildung von Abhängigkeitsverhältnissen, namentlich der Ministerialität