====== GERICHTSBARKEIT ====== - blieb in [[Österreich]] auf [[Dauer]] Sache des cisleithanischen Gesamt[[staat]]es und wurde über die richterliche [[Gewalt]] in den staatlichen Gerichten ausgeübt\\ ===== höchste Gerichtsbarkeit ===== - im [[Zeitalter]] des [[Absolutismus]] wie im [[Mittelalter]] durch den [[Kaiser]]\\ - wurde durch das [[Reichskammergericht]] und den Reichshofrat ausgeübt