====== GERICHTSVERFASSUNG ====== - man unterschied zwischen Gerichtsherrlichkeit, //iurisdictio//, und [[Verwaltung]] des Gerichtsbannes, //administratio banni//\\ - vom [[König]] ging das [[Recht]] aus, dem der [[selbst]] auch unterstellt war\\ - der König belehnte und dies verband sich mit dem staatsrechtlichen [[Akt]] der [[Bannleihe]]