====== GERICHTSVERHANDLUNG ====== ===== attische Gerichtsverhandlung ===== Dikasteria\\ - jeder [[Bürger]] kann Anklage erheben, der [[Staat]] selbst durfte nicht auftreten\\ - der vorstehende Beamte muß den Prozeß vorbereiten und fordert den [[Eid]] von den Parteien\\ - [[Vortrag]] der Parteien, die jeweils Zeugen oder [[Freund#Freunde]] für sich [[sprechen]] lassen durften, danach äußerten sich die [[Richter]] dafür oder dagegen, ein Unentschieden gab es nicht\\ - die Parteien ließen sich nicht selten durch sogenannte Logographen die Reden schreiben, aber jede [[Rede]] mußte vom Ankläger und Verteidiger selbst vorgetragen werden, d.h., sie durfte auch nicht abgelesen werden\\ - geheime Abstimmung mit einem Stimmstein, in den ein Stäbchen gebohrt wurde, das voll (ja) oder hohl (nein) war → keiner konnte [[sehen]], welches [[Urteil]] der [[andere]] abgab\\ - keine Debatte\ - die einfache [[Mehrheit]] reichte aus, die [[Klage]] durchzubringen, alles andere endete mit dem Freispruch des Angeklagten\\ - die [[Volksversammlung]] (Ekklesia) kann die Beschlüsse der Dikasteria nicht ändern\\ - die Richter wurden täglich neu ausgelost → keine Bestechung möglich\\ - der Verlierer zahlt die Buße\\ - die Richter erhalten drei Obolen pro Verhandlung → schlechte Bezahlung