====== GESTÄNDNIS ====== - ein Geständnis mußte drei Tage später - wenn die Folterschmerzen sich gelegt hatten - vor zwei Schöffen und einem Notar wiederholt werden, denn es stünde „zu befürchten, daß die [[Ungeduld]] und Pein der [[Tortur]] das Bekenntnis erzwungen, die reine [[Wahrheit]] aber verschwiegen werde“ ([[Carpzov]])