====== GEWOHNHEITSRECHT ====== - das durch [[Brauch]] und Übung innerhalb einer Rechtsgemeinschaft entstandene, verbindliche, mündlich tradierte [[Recht]], das in den Quellen jeweils als Gewohnheit - lateinsich //consuetudo//, //mos//; französisch //coutume//, //us et coutumes//; italienisch ////consuèto////, //costume// - und altes Herkommen bezeichnet wird\\ - ergänzt das geschriebene, gesetzte Recht - Satzungsrecht -, das in einem förmlichen Verfahren von einer Behörde geschaffen wurde → [[Gesetz]]\\ - ist in Stadtrechten, Landrechten, Hofrechten oder anderen Ortsrechten überlieferte Gewohnheitsrecht ist die Rechtsform früherer Rechtskulturen\\ - [[Richter]] entscheiden oft nach gewohnheitsrechtlichen Annahmen, was nach dem Zivilgesetzbuch statthaft ist