====== GIERKE ====== ===== Otto von Gierke ===== 1841-1921\\ [[Jurist]]\\ - betonte die wachsende Rolle eines alle Lebensbereiche umfassenden Vereinswesens in der modernen [[Gesellschaft]] ==== Lehre ==== - der Begründer der Genossenschaftstheorie → das [[Wesentliche]] des modernen [[Staat#Staates]] ist neben der politischen Unterordnung unter die [[Herrschaft]] die soziale Zusammenordnung in der Genossenschaft \\ - das [[Volk]] gibt sich Gestalt in seinem [[Recht]], schafft sich ein Organ seines [[Bewußtsein#Bewußtseins]]\\ - Staat und Recht sind ebenbürtige Mächte → es besteht die [[Tendenz]], daß Recht und [[Macht]] sich finden und dadurch der sonst unerträgliche Spannungszustand beseitigt wird\\ - Recht ist ohne Staat nicht denkbar, aber keines ist durch das andere oder vor dem anderen bestehend\\ - der Herrscherwille ist nicht die letzte [[Quelle]] des Rechts, sondern das berufene Organ des [[Volk#Volkes]] für den Ausspruch des vom Volksleben hervorgebrachten Rechtsbewußtseins → das Volk wählt sich seinen [[Herrscher]]!