====== GOLDENE BULLE ====== 1356 unter Karl IV. beschlossen\\ - [[Churwürde]] hing an Churlanden → verbindet die Churwürde mit bestimmten Gebieten: wurde mit agnatischer Linealerbfolge verbunden, d.h. weder die Churwürde noch die Churlande dürfen geteilt werden\\ - faßt die [[Recht#Rechte]] und [[Pflicht#Pflichten]] der [[Churfürst#Churfürsten]] bei Wahl- und Krönungstagen zusammen\\ - regelt die Unteilbarkeit der Erbfolge - Recht der [[Primogenitur]] wird durchgesetzt\\ - 1486 tagte erstmals nach diesem Manifest die 1. [[Kurie]] aus den sieben Churfürsten, später neun, die als Kaisermacher besondere Bedeutung besaß\\ - regelt Rechtsbestände, z.B. die Wahlberechtigten des deutschen [[König]]s, imgleichen setzt sie das Mehrheitsprinzip, //ius maioritatis//, durch: Gewählt war, wer die Mehrheit der Stimmen, nicht, wer die wichtigsten Stimmen auf sich vereinte.\\ - bei Absetzung eines Churfürsten nach einem Delikt ist der [[Kaiser]] nicht befugt, allein über die Neueinsetzung zu bestimmen \\ - regelt die Gesetzeszuständigkeit für deutsche Untertanen → dürfen vor kein fremdes Gericht\\ - bestimmt, daß jeder König seinen ersten [[Reichstag]] in Nürnberg abzuhalten habe\\ - bestimmte dem Kaiser die Erlernung der slawischen, italienischen und lateinischen [[Sprache]] - nicht der deutschen! - avancierte in der Neuzeit zu einem Reichsgrundgesetz, obwohl sie nichts anderes tat, als die [[Wahl]] der [[Herrscher]] festzulegen, ihren Hergang, die [[Identität]] und [[Zahl]] der Wähler\\ - die Wahlberechtigten wurden durch Zusätze möglichst eindeutig gemacht und in ihrer durch kaiserliche Privilegien herausgehobenen und durch Erbgang in klarer Sukzession in der Reichsverfassung auch für die [[Zukunft]] gesichert\\ - weder der [[Papst]] noch die [[Kurie]] kamen in dem Text vor, der somit den päpstlichen Approbationsanspruch eisig ausschweigt (Nippel) bestimmte:\\ * den Kreis der sieben Churfürsten; * den Erzbischof von Mainz zum Einlader und Leiter der Chur; * den Erzbischof von Köln zum Kröner des Königs; * den König von Böhmen zum vornehmsten der Laienkönige