====== GRAF ====== vom germanischen //gerefa// für Einnehmer, Richter\\ - wurde auf dem [[Gau]]-[[Thing]] von den Anwesenden gewählt\\ - seit merowingischer [[Zeit]] an der Spitze eines besonderen Verwaltungsbezirks → zuerst nur Vollstreckungsbeamter mit militärischer [[Gewalt]]\\ - seit [[Karolinger]]n durch [[Verdrängung]] des //thunginus// - [[Richter]], [[lex salica]] - ordentlicher Richter im [[Gau]], und zwar Hochrichter mit besonderem Grafen[[bann]], später regelmäßig mit [[Königsbann]], außerdem mit polizeilichen und fiskalischen Befugnissen\\ - seit Ludwig I. ein Amt zu [[Lehen]] - seit 9. Jahrhundert erblich\\ - der militärische [[Charakter]] tritt zurück\\ - Graf wurde Titel eines Landesherrn\\ - anders als die Markgrafen gestellt\\ - unter dem bayrischen Herzog Heinrich wurde auf dem [[Ranshofener Landtag]] ein [[Gesetz]] angenommen, das die Grafen in volle Abhängigkeit zum [[Herzog]] stellten, wodurch der Herzog gegenüber dem Grafen im [[Besitz]] königlicher [[Recht]]e stand * durfte keinen Geächteten schützen, sonst Titelverlust * durfte keinen Geächteten vor dem Gericht verteidigen, sonst Titelverlust - jene, welche von [[Alter]]s her die regelmäßigen Vertreter des Königs im [[Gericht]] und im [[Heer]]e, überhaupt in den staatlichen Angelegenheiten waren\\ - hat die [[Ehre]] und die Rechte des [[Reich]]s wahrzunehmen und zu verteidigen → aus dem Verwaltungsauftrag - als //beneficium// - wuchs die Funktion der [[Regierung]] \\ - übt Gewalt durch Bann, [[Befehl]] und [[Urteil]], die ihm durch den König übertragene [[Macht]] zur Sicherung des Rechts (Waitz) ===== Theodor Graf ===== um 1887\\ Sammler\\ - erwarb einige der 1887 in [[Ägypten]] angebotenen hethitischen Tontafelscherben