====== GRAFENGERICHT ====== - bei den [[Franken]] quasi die zweithöchste Instanz nach dem [[Königsgericht]]\\ - alle sechs Wochen hielt der [[Graf]] eine Gerichtsversammlung ab, in der als ständige Urteilsfinder die [[Rachinburgen]] fungierten, deren [[Urteil]]svorschlag die Zustimmung aller Gemeindemitglieder, [[Thing]]genossen, bedurfte\\ - nach einer Reform Karls des Großen fungierten Schöffen, //scabini//, als Urteilsfinder