====== GRUNDHERR ====== - derjenige in der [[mittelalter|mittelalterlichen]] [[Gesellschaft]], der Land verpachten durfte, um [[Zins]] zu nehmen: höherer Klerus, Adlige\\ - nicht mit freien Bauern zu verwechseln, die auch [[Boden]] besaßen, aber diesen nicht verkaufen oder verpachten durften