====== HAAGER ABKOMMEN ====== - zwischen 1899 und 1907 getroffene Vereinbarungen zwischen vielen Staaten, alle Lebensbereiche betreffend\\ - gab vertragführenden Staaten das [[Recht]], getroffene Vereinbarungen hinsichtlich der einst bestehenden Voraussetzungen erneut prüfen zu lassen → das spielte eine große Rolle bei der [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_w5_bsb00000128_00139.html|Revision]] des [[Versailles#Versailler Diktats]] ==== 2. Haager Konferenz ==== II. Haager Abkommen\\ - begann im Herbst 1904 mittels einer interparlamentarischen Union, die Roosevelt inszenierte, und tagte im Sommer 1907 unter Teilnahme von 44 Staaten\\ - wurde getragen durch den [[Gedanke#Gedanken]] der Schiedsgerichtsbarkeit, der auch kleinere [[Staat#Staaten]] einbeziehen sollte, damit die den [[Prozeß]] aushöhlenden Tendenzen der einander nivellierenden Großstaaten ausgeglichen werden könnten\\ - thematisiert wurden das Seekriegsrecht und die Unverletzlichkeit von [[Privateigentum]]\\ - die Schlußakte formulierte 14 Abkommen und konnte für das Landkriegsrecht [[Fortschritt#Fortschritte]] erzielen, die dem Seekrieg vorbehalten blieben; letztlich blieb alles eine bloße Absichtserklärung, wie Artikel 1 belegt: //Um in den Beziehungen zwischen den Staaten die Anrufung von [[Gewalt]] soweit wie möglich zu verhüten, erklären sich die Vertragsmächte einverstanden, alle Bemühungen aufwenden zu wollen, um die friedliche Erledigung der internationalen Streitfragen zu sichern.//\\ - es gab kein obligatorisches Schiedsverfahren, die Staaten blieben selbständig, freiwillig bereit, bei militärischen Streitfragen einen [[allgemein]] anerkannten Schiedsrichter bestimmen zu wollen, dessen [[Entscheidung]] nicht //de iure// bindend sein sollte, jedoch nach Treu und [[Glauben]]; bei politischen Streitfragen sollte [[selbst]] das nicht erfolgen müssen