====== HERZOGTUM ====== - im [[Gegensatz]] zur [[Markgrafschaft]], die in der fränkischen [[Verfassung]] wurzelt, und mit der [[Pfalzgrafschaft]] recht eigentlich eine [[Bildung]], welche zu den Bildungen auf dem [[Boden]] des [[Reich]]es neu erwuchsen\\ - [[Heinrich#Heinrich I.]] erkannte sie an, Otto I. suchte sie an bestimmte Schranken zu binden, ließ sie aber bestehen\\ - keiner der folgenden [[König]]e hat daran gedacht - vielleicht mit der Ausnahme [[Konrad#Konrad II.]] - , sie zu beseitigen, doch suchten sie immer die [[Macht]] jener zu verkleinern, manchmal auch ergebene Männer neu in Stellung zu bringen und diese nicht zu erblichem [[Besitz]] bestimmter Geschlechter kommen zu lassen\\ - man kann sie nicht als homogene Gebilde begreifen; sie sind eigentümlich\\ - die Hauseigentümer setzten auch als Könige immer eine Differenzierung zwischen dem Kron- und dem [[Hausgut]] → „zu einer dauernden [[Vereinigung]] aber eines Herzogtums mit der [[Krone]] ist es nie gekommen“ (Waitz)\\ - es gab große Teile in [[Sachsen]], Thüringen, [[Franken]] und Friesland, die nicht unter herzoglicher [[Gewalt]] standen