====== HOFMANN ====== ===== Karl Hofmann ===== ab 1882 von Hofmann\\ 1827-1910\\ [[Jurist]] und Beamter\\ - [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00272.html|erläuterte]] in seiner Funktion als Vertreter der mit 21 anderen norddeutschen Regierungen verbündeten hessischen [[Regierung]] in seiner ersten [[Rede]] vor dem //Norddeutschen Reichstag// § 3 des Verfassungsentwurfs\\ - unterschied zwischen Staatsangehörigkeit (gilt auch für Frauen und Kinder) und Staatsbürgerrecht (Wehrdienst, Wahlrecht), wobei hier sichergestellt werden muß, daß jeder [[Bürger]] eines Staates im //Norddeutschen Bund// die gleichen [[Recht#Rechte]] und [[Pflicht#Pflichten]] besitzt, egal, ob er nun Preuße, Hesse oder Mecklenburger, Pole, Jude, Däne oder Deutscher ist\\ - erläuterte, daß die Streichung des Zusatzes //und die Aufnahme in den Gemeindeverband// fundamental sei, da in die Gemeindeverhältnisse nicht durch den Bundesverfassung eingegriffen werden solle\\ - Krankenpflege und Witwenversorgung werden vom [[Staat]] übernommen, insofern dies von den Betroffenen nicht möglich sei, wie dies im Eisenacher Vertrag vom 11. Juli 1853 für die unterzeichnenden Staaten geregelt worden sei\\ - betonte, daß mit der Zulassung jedes Norddeutschen bei entsprechender Eignung zu einem Amt nicht automatisch das [[Recht]] verbunden sei, ein [[Amt]] erhalten zu dürfen