====== HUPFAUER ====== ===== Paul Hupfauer ===== 1747-1808\\ Freidenker, [[Wissenschaftler]] und Christ\\ - griff wiederholt die bayrischen Schulbehörden an, wurde 1791 gar als Illuminat denunziert und wurde aus seinem Amt als Professor an einem Münchner Lyzeum entfernt\\ - seine Rückkehr ins [[Kloster]] als Probst endete 1799, als er nach Ingolstadt als [[Professor]] für [[Logik]] beordert wurde ==== Zehn Paragraphen über das Klosterwesen in Bayern ==== 1803\\ - spricht sich gegen das Klosterwesen aus und für die [[Säkularisation]] aus\\ - insbesondere [[Nonne|Nonnen]], die aus unglücklicher [[Liebe]] ins Kloster gegangen seien, seien ungeeignet zur [[Erziehung]] künftiger Mütter, glücklicher Frauen * §1: die Mönche sind als Seelsorger ungeeignet * §2: die Rivalität zwischen Benediktinern und Augustinern führt nicht zu den nötigen Reformen * §3: die [[Benediktiner]] [[sprechen]] sich gegen eine Verkürzung des Chorgebets zugunsten längerer Studierzeiten aus → Gefahr des Müßiggangs * §4: es besteht die [[Notwendigkeit]] einer Reform, die aber von sakrosankten Stiftern verhindert wird → Pflege von Aberglauben und Vorurteilen, was mit dem [[Zeitgeist]] unvereinbar ist * §5: die anderen Stände unterstützen nur aus Eigeninteresse den Prälatenstand gegenüber den Maßnahmen der [[Regierung]], die an der Säkularisation arbeitete * §6: erfreulich ist die [[Tatsache]] des von der Reichsdeputation angenommenen Entschädigungsplanes, der das Vermögen sämtlicher ständischen Klöster der freien Disposition den Landesfürsten unterwirft → spart gerichtliche Kosten * §7: das [[Vermögen]] der Klöster kann vaterländisch genutzt werden * §8: die Klöster sind reformunfähig → beruht auf Tatsache des Mönchsgeistes → Keuschheitsgelübde erstickt die natürlichen Regungen, Gehorsamsgelübde macht willenlos, Armutsgelübde macht empfindungslos gegenüber menschlichen [[Elend]] * §9: aus §8 folgt die Forderung nach völliger [[Aufhebung]] der Klöster * §10: Vorschläge für die Einbindung der Mönche ins zivile [[Leben]] als Bibliothekare, Weltpriester, Schreiber, für die Verteilung der Rechte auf verschiedene Instanzen