====== IMMUNITÄT ====== ===== fränkische Immunität ===== - die [[Exemtion]] (Befreiung von [[Pflicht]]en) einer [[Grundherrschaft]] aus der staatlichen Verwaltungs- und Gerichtsorganisation → besonders im Frühmittelalter\\ - dem staatlichen Funktionär wurden Amtshandlungen im Immunitätsbezirk verwehrt, diese wurden dem Immunitätsherren zugesprochen, der einen [[Vogt]], //advocatus//, bestellte und einen in Frage kommenden Exemten vor dem [[Grafengericht]] vertrat beziehungsweise verteidigte\\ - bedeutete auch ursprünglich ein [[Mittel]], um den Gottesdienst vor Störungen zu schützen\\ - entwickelte sich von der Funktion zu einer Funktion in einem bestimmten Immunitätsbezirk → die Grenzen wurden durch Kreuze sichtlich angegeben und bildeten mitunter eine [[Bannmeile]]\\ - wenn der [[König]] kein [[Recht]] [[sprechen]] konnte, so tat’s der [[Graf]] → war kein Graf einem solchen Gebiet zugeteilt, so war´s ein rechtsfreier [[Raum]], d.i. die Immunität jeglichen Tuns\\ - schuf die [[Möglichkeit]], [[Politik]] gegen die [[Macht]] des Königs zu machen, sie zu durchlöchern