====== IMPUTABILITÄT ====== - Zurechnungslehre\\ - verbindet sich mit [[Pufendorf]] → [[Zurechnungsfähigkeit]] folgt danach aus dem [[Willen]] des [[Mensch#Menschen]], dessen mutmaßlicher [[Willensfreiheit]], womit die Straftat hinsichtlich ihrer Gewolltheit durch den Straftäter befragt werden muß → [[Freiheit]] ist also der eigentliche [[Grund]] der Imputabilität der [[Handlung]]\\ - eine nicht [[frei]] gewollte Tat könne strafrechtlich nicht verantwortbar sein;\\ - [[Verantwortlichkeit]] des [[einzelne]]n ([[Kant]]) siehe Diskussion im Wolkenstein-Forum: http://www.vonwolkenstein.de/forum/showthread.php?t=2584