====== INVESTITURSTREIT ====== __Item__: Wer darf geistliche Würdenträger in ihr Amt einsetzen? - als [[Erscheinung]] des [[Machtkampf|Machtkampfes]] zwischen [[Kaiser]]- und [[Papsttum]] besonders in den Jahren 1070-1125 feststellbar\\ - [[Heinrich#Heinrich V.]] versuchte verlorengegangenes Terrain wieder gutzumachen, indem er die Investitur auf ältere Königsrechte stellte → [[Papst]] Hadrian soll sie Karl dem Großen gegeben, Leo VIII. [[Otto#Otto I.]] bestätigt und Heinrich III. soll sie erneut vom [[Patriziat]] empfangen haben\\ - das [[Königtum]], zumal das sächsische, war der [[Meinung]], daß die [[Salbung]] den Kaiser über alle Sterblichen erhaben mache, weshalb der [[König]] auch befähigt sei, die Diener der [[Kirche]] als oberste [[Gewalt]] zu führen/einzusetzen - dagegen der Anspruch der Kirche auf Vorrang der geistlichen Gewalt ===== Ausgangspunkt ===== - die von Heinrich III. in [[Rom]] installierte Reformpartei verselbständigte sich nach dessen [[Tod]] 1056 zunehmend; sein junger [[Sohn]] Heinrich IV. konnte noch keinen Einfluß nehmen → die [[Simonie]] gewann zunehmend an politischer [[Bedeutung]]\\ - die [[Kirchenväter]] benutzten die Zustände der Simonie, um die [[Reinheit]] der Kirche zu fordern, d.h. eine Kirche ohne Einfluß des Kaisers und seiner Vertrauten - v.a. durch Papst [[Nikolaus#Nikolaus II.]], um 1059, gefordert ===== Entzündung des Investiturstreits ===== - als Heinrich IV. Thedald 1075 als Erzbischof von Mainz eingesetzt wird\\ - Gregor VII. reagiert empfindlich → Heinrich setzt daraufhin Gregor ab, der daraufhin Heinrich bannt, was Heinrich mit dem Gang nach Canossa beantwortet, weshalb Gregor gezwungen ist, den Büßer wieder in die Reihen der Kirche aufzunehmen\\ aber: die sakrale Würde des Königtums ist empfindlich beeinträchtigt\\ - 1122 sind [[Ring]] und [[Stab]] beim Papst, der König dürfte Einspruch erheben