====== IRRTUM ====== - Der [[Mensch]] soll vor seinem Irrtum nicht bewahrt werden, sondern der Versuch soll gelei­tet werden. Irrtümer muß man ausleben, damit man zum [[Charakter]] wird und nicht im [[Dilettantismus]] verbleibt. ([[Goethe]])\\ - Irrtümer entstehen aus Absurditäten, d.s. Widersprüche in sich ([[Hobbes]])\\ - in der [[Religion]] gefährlich, in der [[Philosophie]] lächerlich ([[Hume]])\\ - setzt das Verhältnis des Erlebnisses einer Ordnungsfunktion, also einer Orientierungsanpassung des Organismus, zu objektiven Beständen voraus, die zur Orientierung nötigen\\ - der Kampf gegen den Irrtum ist kein [[Dienst]] am Jenseitigen, sondern das Bestreben, beruhigt zu wissen, was innerlich beunruhigt, weil es die Sicherheit der Eigenordnung oder die einer überindividuellen Wirkungsgemeinschaft, der das eigene [[Leben]] eingebaut ist, stört ([[Kolbenheyer]])\\ - [[Wesen]] aller [[Poesie]], sagt [[Schiller]] ([[Nietzsche]]) ===== Fälle des Irrtums nach § 119 BGB ===== ^ ^Rechtsgrundlage^Kurzformel^Irrtumshintergrund^ Beispiel ^ |Inhaltsirrtum| § 119 Abs. 1 1.Fall |Der Erklärende weiß, was er sagt, weiß aber nicht, was er damit sagt. |Irrtum über die Erklärunsgbedeutung |es war ein Audi P72 -> tatsächlich war es ein Trabant P72 | |Erklärungsirrtum| § 119 Abs. 1 2.Fall |Der Erklärende wollte das, was er sagte, gar nicht sagen. |Irrtum bei der Willensäußerung |ein Versprecher und Rechtschreibfehler | |Eigenschaftsirrtum| § 119 Abs. 2 |Der Erklärende hat falsche Vorstellungen von etwas. |Irrtum bei der Willensbildung |- wenn jemand etwas verkauft, von dem er glaubt, es sei ein Original, tatsächlich aber ist es eine Fälschung |