====== JAHR UND TAG ====== - Begriff aus dem mittelalterlichen Rechtsterminologie\\ 13*28+1 = 365 : heidnisches [[Mond]]jahr und Ausgleichstag\\ **ein Jahr, sechs Wochen und drei Tage**\\ - der [[Graf]] muß alle sechs Wochen ein [[Thing]] abhalten, das drei Tage dauert → dem Gläubiger soll Gelegenheit gegeben werden, seine [[Schuld]]en in diesem Zeitraum zu begleichen