====== JHERING ====== ===== Rudolf von Jhering ===== um 1860\\ [[Jurist]]\\ - übte ätzende [[Kritik]] an der [[Begriff#Begriffs]]- und Konstruktionsjurisprudenz der Pandekten - [[Rechtsschule#Historische Rechtsschule]]\\ - besaß einen juristischen [[Naturalismus]] → suchte in den Formalien einen Bezug zur [[Wirklichkeit]] und fand ihn nicht\\ - formulierte den [[Zweck]] des Rechts und bestimmt ihn nicht aus sich heraus, sondern gemessen an sozialen [[Interesse#Interessen]], die den Gesetzgeber motivieren → [[Recht]] wird [[teleologisch]] erklärt\\ - kann als Vorläufer der später in Tübingen weiterentwickelten [[Interessenjurisprudenz]] - Rudolf Müller-Erzbach, Max Rümelin - gelten ==== Kampf ums Recht ==== um 1875\\ zentraler [[Gedanke]]: der Widerstand gegen Unrecht ist [[Pflicht]]: Pflicht des Berechtigten gegen sich selber, denn er ist ein Gebot der moralischen Selbsterhaltung; die Gewalt, mit der das Rechtsgefühl gegen eine ihm widerfahrene Verletzung tatsächlich reagiert, ist der Prüfstein seiner Gesundheit → macht aus der Geschichte einen Indianerroman (Friedell)