====== JUSTIZVERWEIGERUNG ====== - [[Prinzip]] der Rechtsstaatlichkeit in [[Deutschland]] seit dem [[Mittelalter]] → der Kläger durfte Reichsgerichte anrufen, wenn ihm vom Feudalherrn [[Recht]] vorenthalten wurde\\ - die [[Wiener Schlußakte]], §29, legte fest, daß wenn in einem Gliedstaat des Deutschen Bundes dieser Fall eintrat, diese Rechtsperson das Recht auf Beschwerde an die [[Bundesversammlung]] besaß