====== KAMMERGERICHT ====== - ist mit studierten [[Jurist]]en besetzt\\ - erstmals 1415 nachweisbar und wird zu einer der wichtigsten Voraussetzungen für den [[Landfrieden#Ewigen Landfrieden]] 1495\\ - 1495 wurde das [[Reichskammergericht]] als ein Gericht mit Beteiligung der Stände installiert: der [[Richter]] kam aus dem Reichsfürstenstand, die 16 Beisitzer oder Urteiler waren zur Hälfte gelehrte Juristen und zur anderen Adelige, dabei mindestens Reichsritter\\ - die Ernennung von Richtern und Urteilern blieb von Anfang an strittig → 1507 einigte man sich darauf, daß der [[König]] den Richter entsandte, während die Urteiler in einem komplizierten Verfahren im Zusammenwirken von König, Kurfürsten und Reichskreisen bestimmt wurden\\ - saß 1496 in Nürnberg, 1524 in Eßlingen, 1526 in Speyer, ab 1689 in Wetzlar