====== KAMMERZIELER ====== Reichssteuer seit 1521, die auf die Finanzierung der Reichskammer resp. des Reichskammergerichts zielte\\ - Mischung aus Vermögens-, Standes- und Kopfsteuer, zirka 0,5% p.a., die der Reichspfennigmeister einziehen sollte\\ - reichte nicht aus, da die [[Stand#Stände]] sich wenig beteiligten, diese Steuer letztlich dem [[Kaiser]] zur Verfügung zu stellen