====== KELSEN ====== ===== Hans Kelsen ===== 1881-1973\\ [[Jurist]]\\ - wies auf die [[Verwandtschaft]] von [[Jurisprudenz]] und [[Theologie]] hin\\ - seiner rechtsstaatlichen Identifikation von Staats- und [[Rechtsordnung]] liegt eine [[Metaphysik]] zugrunde, die Naturgesetzlichkeit und normative Gesetzlichkeit identifiziert → Primat des naturwissenschaftlichen [[Denken#Denkens]] führt zur [[Demokratie]] [[Hobbes#Hobbesscher]] Konvenienz\\ - verwirft alle Willkür und sucht jede Ausnahme, [[Ausnahmezustand]] mit Dezisionsproblematik, in den Bereich menschlichen [[Geist#Geistes]] zu verweisen → [[Gesetz#Gesetze]] sollen eindämmen\\ - verkennt die Problematik, daß sich ein scholastischer Substanzbegriff wie bei Hobbes oder [[Kant]] nicht auf die Ausübung des Rechts übertragen läßt\\ - die Demokratie ist ihm ein [[Relativismus]], quasi das kleinere [[Übel]], eine wunderbefreite und ganz auf die [[ratio]] gestellte [[Wissenschaftlichkeit]] menschlichen Zusammenlebens ==== Vom Wesen und Wert der Demokratie ==== 1928\\ __Prämisse__: die Stellung zu absoluten [[Wahrheit#Wahrheiten]] und [[Wert#Werten]] bildet die Scheidewand zwischen [[Autokratie]] und [[Demokratie]], denn der [[Glaube]] an [[absolutes#absolute]] Wahrheiten schafft die [[Voraussetzung]] für eine [[Metaphysik#metaphysische]] und insbesondere religiös-mythische [[Weltanschauung]], wohingegen der Relativismus die einzige [[Möglichkeit]] abgebe, erreichbare und jederzeit durch andere, neuere [[Erkenntnis#Erkenntnisse]] auszulösen, was zur Weltanschauung des [[Kritizismus]] und [[Positivismus]] führe\\ __Folgerung__:\\ __Autokratie__: bedarf der Metaphysik und der absolutistischen Weltanschauung\\ __Demokratie__: bedarf des Relativismus, da sie andere Meinungen als die der Mehrheit anerkenne und in den Grund- und Freiheitsrechten sowie durch das [[Prinzip]] der [[Proportionalität]] schütze === Problem der Identität von Führern und Geführten === - Auseinandersetzung mit [[Schmitt#Carl Schmitt]]\\ - [[Argument]] gegen Schmitt: das Problem der [[Identität]] ist letztlich ein juristischer Tatbestand, eine Einheit der das Verhalten der normunterworfenen Menschen regelnden staatlichen Rechtsordnung\\ - der [[Mensch]] gehört in seinem gesamten seelischen und körperlichen [[Leben]] niemals vollständig zur [[Gemeinschaft]], erst recht nicht zum [[Staat]] → der Mensch ist nur als [[Objekt]] der [[Herrschaft]] in konstruierter Einheit denkbar\\ - umgekehrt können aus den unterschiedlichsten [[Grund#Gründen]] nicht alle [[Subjekt#Subjekte]] an der Herrschaft bzw. staatlichen [[Ordnung]] beteiligt sein noch werden\\ - die großteils urteilslose Menge folgt vertrauensvoll ihren Führern, die verschiedene Parteien, die Basis der Demokratie, anführen, wodurch sich die isolierten Einzelwesen in der politisierten Gemeinschaft integrieren\\ - die Parlamentarier sind unabhängig und nicht an ihr Mandat gebunden: [[Repräsentation]] ist [[Fiktion]]\\ - die Stärkung des Volkswillens kann durch Volksabstimmungen (Referenden) bewerkstelligt werden