====== KODIFIKATIONSFRAGE ====== - entschied zu Anfang des 19. Jahrhunderts darüber, zu wessen [[Rechtsschule]] sich ein [[Jurist]] zugehörig fühlte ===== Vernunftrechtsschule ===== - die [[Vernunftrechtsschule]] will Kodifikationsfrage des Rechts, da sie an die menschliche [[Vernunft]] glaubte, womit [[Recht]] statisch würde, gleichsam jede [[Tat]] anhand der menschlichen Vernunft gemessen und gegebenenfalls bestraft würde werden können ===== Historische Rechtsschule ===== - glaubt nicht an den [[Nutzen]] einer [[Kodifikation]], weil dadurch die [[Entwicklung]] des Rechts behindert werden würde; die [[Rechtswissenschaft]] solle vielmehr durch Aufdeckung der Rechtsentwicklung das Entwicklungsprinzip des Rechts erkennen und den [[Zustand]] des geltenden Rechts feststellen → d.i. die eigentliche [[Bedeutung]] der Rechtsgeschichte