====== KÖNIGSGERICHT ====== - konnte alle gerichtlichen Verfahren vor sein Gericht, d.i. die [[Pfalz]], ziehen, denn er besaß die //ius evocandi//\\ - wurde einberufen, wenn ein eigentliches zuständiges Gericht die Verhandlung verweigerte oder verzögerte oder wenn ein Großer des Reiches, der vom [[König]] als [[Privileg]] verliehen wurde, nach Beendigung des Verfahrens auf ein Königsgericht bestand, //ius reclamandi ad regis definitivam sententiam// → Vorstufe der Instanzibilität