====== KÖNIGSWORT ====== - galt nach dem abgelegten [[Eid]] als [[wahr]] → der [[König]] mußte keinen weiteren Eid mehr schwören, es sei denn, der [[Papst]] verhängte einen [[Bann]]\\ - Die Rechtskraft des Königswortes war an den [[Treue]]-[[Begriff]] gekoppelt, die Gegenseitigkeit von [[Herrscher]]- und Vasallenpflichten. In dieser Gegenseitigkeit wurzelt das [[Widerstandsrecht]]. Brach der König sein Wort, besaß der Untertan ein [[Recht]] auf [[Fehde]].