====== KREISVERFASSUNG ====== - nahm die Verfaßtheit des [[Reich]]es in die Hände, eine quasidemokratische Grundierung des Reiches seit 1495/1500\\ - zwecks Beschickung des Reichsregiments wurden 1500 sechs Reichskreise eingerichtet, wobei diese das Regiment überlebten und 1512 durch vier weitere Kreise ergänzt wurden\\ - außerhalb der Kreise blieben [[Böhmen]], die [[Schweiz]], der Deutsche Orden und die [[Reichsritterschaft]]\\ - man traf sich auf Kreistagen, auf dem jeder zum Kreis gehörende [[Reichsstand]] Sitz und Stimme - Kreisstandschaft → es galt das [[Majoritätsprinzip]] ===== Kompetenzen der Reichskreise ===== * Überwachung der Einhaltung des Landfriedens * Präsentation des Kontingents von Beisitzern des [[Reichskammergericht]]s * Umlegung der Reichssteuern * seit 1681 die Bestellung der Kontingente zum [[Reichsheer]] * Aufsicht über das Münzwesen * Überwachung der Reichspolizeiordnungen * Überwachung des Wirtschaftslebens {{:reichskreisverfassung_1_.jpg|}}