====== KSZE ====== //Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa//\\ - sollte der Statuierung bestehender Verhältnisse dienen ===== Grundlagen ===== - souveräne [[Gleichheit]] und [[Individualität]] jedes Teilnehmerstaates; territoriale Integrität, [[Freiheit]] und politische Unabhängigkeit\\ - jeder Teilnehmerstaat besitzt das Recht auf freie Wahl seines politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Systems, bei der Bestimmung seiner Rechtsordnung\\ - die Beziehungen der vertragschließenden Staaten basieren auf dem Völkerrecht, die vertraglich fixiert werden, also auch geändert werden können\\ - jeder Teilnehmerstaat besitzt für sich das [[Recht]], Bündnissen anzugehören oder nicht anzugehören und diesbezügliche Verträge abzuschließen\\ - wird ein Teilnehmerstaat angegriffen, wollen die anderen Staaten dies nicht rechtlich machen und anerkennen\\ - Streitfälle untereinander sollen friedlich beigelegt werden\\ - [[Menschenrechte]] und Grundrechte einschließlich der Gedanken-, Gewissens-, Religions oder Überzeugungsfreiheit gelten für alle und werden von allen Teilnehmerstaaten geachtet und bei den Menschen zu ihrer Entfaltung gefördert\\ - jedem Teilnehmerstaat wird konzediert, seine Bündnisverpflichtungen nach Treu und [[Glauben]] zu erfüllen ===== Schlußdokument ===== * Abschnitt A Fragen der Sicherheit mit vertrauenbildenden Maßnahmen → auf der Basis souveräner Gleichheit jedes unterzeichnenden Staates gelten die Achtung der teritorialen Integrität und des Selbstbestimmungsrechts der jeweiligen politischen [[Ordnung]], die [[Wahl]] des jeweiligen Gesellschaftssystems und die Zugehörigkeit zu Bündnissen und internationalen Organisationen, gegen deren Teilhabe keine Gewalt angedroht oder durchgeführt werden soll und, falls es [[Streit]] zwischen einzelnen Unterzeichnerstaaten geben sollte, so soll dieser friedlich beigelegt werden * Abschnitt B Fragen der möglichen wirtschaftlichen Kooperation * Abschnitt C Betrachtungen über die mögliche Einbindung des Mittelmeerraums unter besonderer Berücksichtigung der nicht an der KSZE teilnehmenden Staaten * Abschnitt D mögliche Zusammenarbeit in humanitären Bereichen → Achtung der [[Menschenrechte]] und Grundfreiheiten, einschließlich der Gedanken-, Gewissens-, Religions- oder Überzeugungsfreiheit * Abschnitt E Absichtserklärung aller Staaten, die Bestimmungen der Schlußakte unilateral, bilateral oder auch multilateral anzuwenden → Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen nach Treu und [[Glauben]]