====== LANDESHERRSCHAFT ====== - auch Landesherr, Landesherrlichkeit oder Territorialhoheit\\ - seit dem 11. Jahrhundert entstehende, im 13. Jahrhundert ausgebildete tatsächliche [[Gewalt]], bestehend aus einem Komplex von teils staatlichen, teils privaten Rechten und daher mit den verschiedensten Ausdrücken bezeichnet \\ - ausgeübt innerhalb eines bestimmten Gebietes, des Territoriums\\ - [[Ursprung]] der Landesherrschaft war die Gerichtsgewalt des [[Graf]]en, der sich nach und nach auch die übrigen Hoheitsrechte angliederten