====== LANDFRIEDEN ====== Es war einem Verbrecher nur zu leicht möglich, sich den Gerichten (durch Flucht) zu entziehen oder sogar offen zu trotzen im [[Vertrauen]] auf seine [[Burg]] und auf seine und seiner Genossen Fäuste. Der Schwache wurde unterdrückt und mußte alle Unbill über sich ergehen lassen. Daneben entstehen Volksgerichte in Falen, die, von Ungelehrten besetzt, sich erheben und einen Hort des Rechts für jeden durch [[Verbrechen]] Geschädigten abgeben. Die [[Feme#Femegerichte]] (Vehmgerichte), die ihre Macht über das [[Reich]] ausdehnen und Flüchtige jagen. Das [[Entartung#entartete]] seinerseits schnell.\\ [[Maximilian]] schuf auf weiederholtes Drängen der [[Reichsstände]] den Landfrieden 1495, den Ewigen Landfrieden, und organisierte über das [[Reichskammergericht]] [[Ordnung]] und [[Frieden]] im Reich: eine zentrale Stelle für Zwist. Das Fehderecht wurde aufgehoben und bei [[Strafe]] verboten.\\ - Die Verfolgung (und Bestrafung) von Verbrechern wurde dem [[Kaiser]] und seinen Beamten überlassen. Das erfolgte über das Geständnis, das oft genug durch [[Folter]] erzwungen wurde, ===== Ewiger Landfrieden ===== - bildet den Abschluß eines mittelalterlichen [[Prozeß#Prozesses]], der zwischen [[Fehde#Fehdewesen]] und der dagegen laufenden Gottesfrieden- bzw. Landfriedensgebung schwebte → d.i. der Beginn einer Rechtsordnung, gesichert durch juristische Mittel ([[Quidde]])