====== LEHEN ====== - eine Rente abwerfende Länderei, dessen Vergabe zwischen dem Verleiher und dem Beliehenen ein bestimmtes Rechtsverhältnis begründet\\ - der Beliehene ist in Kriegs- und Friedenszeiten zu Diensten verpflichtet, die vertraglich festgelegt wurden und rituell bestätigt wurden → Lehensvergabe mit Treueid und Friedenskuß\\ - bestand aus zwei Elementen * personenrechtliches Schutz- und Treueverhältnis zwischen Lehnsherrn und Lehnsmann * sachenrechtliches Verhältnis - der Lehnsmann besaß ein Nutzungsrecht an Liegenschaften und Rechten, die Gewinn abwarfen\\ - der Lehnsmann mußte dafür [[Hoffahrt]] und [[Heerfahrt]] leisten ===== Mannlehen ===== [[MAsculinum|feudum masculinum]]\\ - letztlich war das Lehnswesen aufgrund der Heerespflicht eine männliche Angelegenheit\\ - im 18. Jahrhundert klagte [[Möser]] auch das Recht der Töchter ein, denn es könne ein Frauenzimmer gar wohl ein [[Mann]] sein