====== LEHENSWESEN ====== auch Lehnswesen\\ - regeln die Beziehungen der Feudalherren ===== personenrechtlicher Ursprung ===== - auch [[Vasallität]] → ein wechselweitiges Schutz- und Treueverhältnis zwischen einem Großen und seinen Gefolgsleuten\\ - die Vasallen mußten einen militärischen [[Dienst]] leisten und erhielten dafür von ihrem Herrn Unterhalt oder eigenes Land zur Bebauung ===== sachenrechtlicher Ursprung ===== - mit der Übergabe von Land zur Bebauung als Entgelt, quasi eine Schenkung für militärische Dienste, doch war das Geschenk personengebunden, nicht vererblich\\ - als [[Karl Martell]] das Land ausging, griff er auf klösterliches [[Eigentum]] zurück, [[Säkularisation]], die //precaria verbo regis// //data//, ABER nach fränkischem [[Recht]] war Kirchengut unveräußerlich, also wurde es verliehen, //precarium//, //beneficium// → diese Gabe verpflichtete den Beliehenen zur Abgabe eines Zinses → diese Verbindung schuf eine Abhängigkeit, ein [[Lehen]] //feudum//, das bald an die Vergabe von Ämtern gekoppelt ward und den Lehnsstaat einleitete ===== die wirtschaftliche und die rechtliche Seite der Beziehungen ===== ==== wirtschaftlich ==== * Einrichtung zur Umverteilung der Erträge innerhalb der Feudalherren * der Feudalherr überläßt dem Bauern Grund und Boden leihweise und bezieht dafür eine Feudalrente * der Feudalherr 1 weist Teile dieser Rente dem Feudalherren 2 zu ==== rechtlich ==== * Feudalherr 1 ist Lehensherr, Senior * Feudalherr 2 ist Lehensmann, Vasall * F 2 leistet Dienste: Kriegsdienste, Hofdienste...