====== LEHRER ====== - da er meist mehr weiß als diejenigen, die er belehren muß, steht er vor dem Problem der Wissensmitteilung; seine Meisterschaft muß darin bestehen, das Belehrende, gegen das sich [[Kunst]] sträubt, so gut es geht, zu verbergen (de Bruyn)\\ - Ein Lehrer, der das [[Gefühl]] an einer einzigen guten [[Tat]], einem einzigen guten [[Gedicht]] erwecken kann, leistet mehr als einer, der [[uns]] ganze Reihen untergeordneter Naturbildungen der [[Gestalt]] und dem Namen nach überliefert. ([[Goethe]])\\ - je gewissenhafter er es vermeidet, seinerseits dem Zuhörer eine Stellungnahme oktroyieren oder suggerieren zu wollen, desto eher wird er Verantwortungsgefühl, Klarheit und [[Pflicht]] schaffen ([[Weber]]) ===== Pflichten des Lehrers ===== * Treuepflicht: nach dem Diensteid steht der Lehrer auf dem Boden des GG * muß Dienstpflicht erfüllen * Gehorsamspflicht * Residenzpflicht (wohnhaft am Schulort) * Remonstrationspflicht (Weigerungspflicht), d.i. die Pflicht, gegen widersinnige und unverständliche Entscheidungen von Vorgesetzten Protest einzulegen * Pflicht zur Ordnung und Ordnung zur Pflicht * Verschwiegenheit