====== LIEBESTRANK ====== Liebestränke; Liebesgetränk\\ - seit 1794 mit der Einführung des [[Allgemeines Landrecht#ALR]] in [[Preußen]] im [[Sinn#Sinne]] einer Anwendung mit schädlicher [[Wirkung]] verboten und damit unter [[Strafe]] gestellt → Teil 2, Titel 20, §§ 867-69